Grenzvermessungen

Festlegung unvermessener Grenzen

Es wird die bestehende Grenze durch die Eigentümer einvernehmlich festgelegt und vom Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (IKV) beurkundet, als Mappenberichtigungsplan beim Vermessungsamt eingereicht.

Grundverkehr

(Bauplatzschaffung, Parzellierung, Kauf, Tausch von Teilen von Grundstücken) Dafür ist eine Planurkunde eines IKV oder einer dafür befugten Behörde notwendig. Die grundbücherliche Eintragung erfolgt anschließend an die Verfassung der Planurkunde mittels einer Vertragsurkunde oder bei Vorliegen der Voraussetzungen nach vereinfachten Verfahren gemäß Liegenschaftsteilungsgesetz.

Flurbereinigungen

Hierbei werden kleinstrukturierte schlecht bewirtschaftbare Grundstücks- und Besitzverhältnisse bereinigt und somit die Voraussetzungen für eine rationelle Bearbeitung geschaffen.